Company

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10.08.2026)

von

 

Mindwave LMS GmbH

Aachener Straße 75

50931 KOELN

 

- im Folgenden: Auftragnehmer -

 

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kundenverschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang istGegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und demKunden.

 

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keineVerträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

 

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ineigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen anSubunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzendürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichenderVereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz vonSubunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist,dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

 

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitereVertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind,gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle denvorliegenden AGB vor.

 

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungenabweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt derAuftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem AuftragnehmerTexte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegebenLeistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhaltenicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) odersonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang daraufhingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist,Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmerist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, dasGeschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten odererworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit demgeltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keineMarkenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf dievom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmteWeisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

 

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vonihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen,Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) undZugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zutragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht inEinklang stehen.

 

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlichabweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zurErbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlichund stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kundediese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, sokann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichenKennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B.Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseitemit einem Platzhalter versehen.

 

1.2.4 Sofern für einzelneAuftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nachArt. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einensolchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringungabzuschließen.

 

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen beider Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw.Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden inkeinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift„Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

 

1.2.6 Kommt der Kunde seinenMitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer demKunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotosund Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

 

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, imRahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz(KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video)einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KIgenerierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüftund bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern fürden Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessendes Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmteProjekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies demAuftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.

 

1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dassInhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte vonDritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KIerstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wirdder Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solcheNutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke soabgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreichtwird).

 

1.3.3 Eine separate Kennzeichnung vonKI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnungdes Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunktder Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht inabsehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund vonRegelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dassbestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstelltworden.

 

Teil 2 – Erstellung und Gestaltung vonContent

2.1 Gestaltung von Printprodukten

2.1.1 Gegenstand von Designverträgen imPrintbereich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich dieEntwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern,Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen).Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinnevon § 631 ff. BGB.

 

2.1.2 Die im Einzelnen vereinbartenLeistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kundenindividuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmerzunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihmgewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots durch Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfragebeschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf dieRechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheitprüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche einAngebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommtein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

 

2.1.3 Nach Abschluss des Vertrags werden dieAnforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen unddie Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünscheeingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbartenLeistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeiteines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werdenBestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien inTextform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zurHerstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet.Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütetwerden.

 

2.1.4 Soweit nichts anderes vereinbart,steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationenhinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung dervereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kundedarüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

2.1.5 Voraussetzung für die Tätigkeit desAuftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projektserforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Auftragnehmer vorAuftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. FürVerzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eineverspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist derAuftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommtder Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kundenden hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

 

2.1.6 Soweit vertraglich nicht andersvereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldetAuftragnehmer bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglichvereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer gängigen Druckdatei(z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einerbearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

 

2.2 Abwicklung von Printaufträgen

2.2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kundendie Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer,Broschüren, Plakate, Kataloge u. Ä.) an. Der Auftragnehmer übernimmt sämtlichehierfür vereinbarten Handlungen, z. B. die Kommunikation mit dem jeweiligen denDruck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarungbietet der Auftragnehmer die Leistungen als Direktgeschäft oder alsVermittlungsgeschäft an.

 

2.2.2 Vereinbaren die Parteien einDirektgeschäft, druckt der Auftragnehmer die in Auftrag gegebenen Printprodukteselbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einenDruckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlichder Auftragnehmer. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entstehtkeine Vertragsbeziehung. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Printproduktedirekt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber demAuftragnehmer ab.

 

2.2.3 Vereinbaren die Parteien einVermittlungsgeschäft, schließt der Auftragnehmer den Vertrag für die Erstellungder Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung desKunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Der Auftragnehmer trittgegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. DieVertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und demDruckdienstleister. Der Auftragnehmer ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.Der Auftragnehmer informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte undstimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesonderezu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungengebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen desDruckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber demDruckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber demDruckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukteauf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht fürdie vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister,speziell nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. DerAuftragnehmer stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig –alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehendeUnterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigenAnsprüchen ist seitens des Auftragnehmers nicht geschuldet. Die Vorschriftenunter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

 

2.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zuübermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältigauf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überprüft der Auftragnehmer dieDruckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der inAuftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finaleDruckfreigabe erteilt hat.

 

2.2.5 Sofern ein bestimmtesÜbermittlungsformat erforderlich ist (z. B. PDF, InDesign), wird der Kunde dieDruckdaten in diesem Format übermitteln.

 

2.3 Erstellung von Texten / Copywriting

2.3.1 Der Auftragnehmer erstellt für denKunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexteetc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

 

2.3.2 Sobald die vereinbarten Textefertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe undAbnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Rechtauf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischenGestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach derzweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kundedarüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

2.3.3 Sofern der Auftragnehmer mit derVeröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Textevorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden;die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungenwird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an demdiese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texteselbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorababzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt dieVeröffentlichung als Abnahme.

 

2.3.4 Für Fehler, die nach derFreigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nachMaßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

 

2.4 Gestaltung und Konzeption von Grafikenund Logos (Designs)

2.4.1 Der Auftragnehmer übernimmt nachVereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oderLogos (im Folgenden „Designs“).

 

2.4.2 Hierzu stellt der Kunde beimAuftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibungder von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zurAbgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird diein der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen undGewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung,insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus derKundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch dieAnnahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen demAuftragnehmer und dem Kunden zustande.

 

2.4.3 Voraussetzung für die Tätigkeit desAuftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projektserforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginnvollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieserVerpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurchentstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

 

2.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart,steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zweiKorrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werdenAnpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich derkünstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nachDurchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann derAuftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelterstellen.

 

2.4.5 Sobald das vereinbarte Designfertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werksauffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformatzugesandt.

 

2.4.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden diefür den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein.Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos einzeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrechteingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für dieErstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keineVerwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designswird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfachesNutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kundenan Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit demAuftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfedürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden wederim Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegebenwerden.

 

2.4.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nachvollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

 

Teil 3 – Marketing

3.1 Schaltung von Werbeanzeigen

3.1.1 Der Auftragnehmer unterstützt denKunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen undsonstigen Medien („Anzeigen“).

 

3.1.2 Der Auftragnehmer berät den Kundendahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese einemöglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B.Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

 

3.1.3 Der Auftragnehmer unterstützt denKunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. DieAuswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.)obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aberauch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtlicheRichtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derAuftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte derAuftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kundenbereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen,kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen derAnzeigen verweigern.

 

3.1.4 Alle Inhalte müssen vom Kundenabgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligenWerbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladender Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungenunter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

 

3.1.5 Das für die vorliegend beschriebenenLeistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltungkostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sinddiese Kosten vom Kunden zu tragen.

Teil 3.2 – Live-Marketing- und Eventleistungen

3.2.1 Leistungsgegenstand und Vertragstypus
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Live Marketing (z. B.Roadshows, Pop-up-Stores, Brand Activations, Sampling-Kampagnen,POS-Umsetzungen). Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Planungs-,Organisations- und Durchführungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmtenwirtschaftlichen Erfolg (z. B. Besucherzahlen, Leads, Sampling-Kontakte,Abverkauf). Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, handelt es sich umDienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

 

3.2.2 Termine
Verbindliche Durchführungstermine bedürfen der Vereinbarung in Textform.Terminverschiebungen auf Wunsch des Kunden sind vorbehaltlich der Verfügbarkeitvon Personal, Locations und Dienstleistern möglich; hierdurch entstehendeMehrkosten (z. B. Stornokosten Dritter, erneute Disposition) trägt der Kunde.

 

3.2.3 Absage und Stornierung durch denKunden
Der Kunde kann den Auftrag jederzeit in Textform absagen. In diesem Fallschuldet er, vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung, folgendesAusfallhonorar auf das vereinbarte Agenturhonorar:

Absage vor dem ersten Durchführungstag

Ausfallhonorar

mehr als 60 Tage

25 %

60 bis 31 Tage

50 %

30 bis 15 Tage

75 %

ab 14 Tagen

100 %


Unabhängig davon sind sämtliche bis zur Absage angefallenen oder vomAuftragnehmer bereits verbindlich beauftragten Fremdleistungen (z. B.Locations, Personal, Technik, Produktion, Reisekosten) vollständig zuerstatten, zuzüglich der vereinbarten Handling Fee. Dem Kunden bleibt derNachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höheentstanden ist.

 

3.2.4 Höhere Gewalt und Umstände außerhalbdes Einflussbereichs
Können vereinbarte Leistungen aus Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nichtvollständig erbracht werden, die keine Partei zu vertreten hat (z. B.Naturereignisse, Unwetter, behördliche Anordnungen, Versagung oder Widerruf vonGenehmigungen, Epidemien, Streik, Ausfall der Location, Sperrung öffentlicherFlächen), wird der Auftragnehmer hiervon für die Dauer der Behinderung befreit.Die Parteien werden sich um einen Ersatztermin bemühen. Bereits angefallenesowie nicht mehr stornierbare Kosten Dritter trägt der Kunde. Das Honorar desAuftragnehmers ist anteilig entsprechend der bis dahin erbrachten Leistungengeschuldet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; Ziffer 4.6bleibt unberührt.

 

3.2.5 Abbruch aus Sicherheitsgründen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung ganz oder teilweiseabzubrechen oder zu untersagen, wenn dies zur Abwendung von Gefahren für Leib,Leben oder erhebliche Sachwerte erforderlich ist oder eine behördlicheAnordnung dies verlangt. Ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibtbestehen.

 

3.2.6 Fremdleistungen, Vermittlung undHandling Fee
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen Dritter (z. B. Anmietung von Flächen undLocations, Personal, Security, Reinigung, Technik, Logistik, Produktion) nachVereinbarung als Eigengeschäft oder als Vermittlungsgeschäft. Die Regelungender Ziffern 2.2.2 und 2.2.3 gelten entsprechend.

Auf im Eigengeschäft beauftragteFremdleistungen erhebt der Auftragnehmer, vorbehaltlich abweichenderVereinbarung im Angebot, eine Handling Fee für Recherche, Beauftragung,Koordination, Abnahme und Abrechnung. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligenAngebot.

Kostenvoranschläge für Fremdleistungenberuhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen.Überschreitungen von bis zu 10 % gelten als vereinbart; darüberhinausgehendeÜberschreitungen wird der Auftragnehmer dem Kunden vorab in Textform anzeigen.

 

3.2.7 Genehmigungen undöffentlich-rechtliche Vorgaben
Soweit nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart, obliegtdie Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Einhaltungöffentlich-rechtlicher Vorgaben dem Kunden. Dies betrifft insbesondereSondernutzungserlaubnisse, gaststätten-, lebensmittel- und hygienerechtlicheAnforderungen, Jugendschutz, GEMA- und Künstlersozialabgaben, wettbewerbs- undgewinnspielrechtliche Vorgaben sowie werberechtliche Anforderungen an dieeingesetzten Inhalte.

Übernimmt der Auftragnehmer die Beantragungvon Genehmigungen, schuldet er die ordnungsgemäße Antragstellung, nicht derenErteilung. Die Kosten trägt der Kunde. Ziffer 1.2.1 (keine Rechtsberatung) giltentsprechend.

 

3.2.8 Einsatz von Personal
Vom Auftragnehmer eingesetztes Personal (eigene Mitarbeiter, Freelancer,Promoter, Hosts, Security) unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht desAuftragnehmers. Ein Arbeits-, Dienst- oder Arbeitnehmerüberlassungsverhältniszum Kunden wird nicht begründet. Fachliche Vorgaben des Kunden werden über denAuftragnehmer vermittelt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, namentlichbenanntes Personal bei Verhinderung durch gleich qualifiziertes Personal zuersetzen.

Der Kunde verpflichtet sich, während derVertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende kein vom Auftragnehmereingesetztes Personal abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmersunmittelbar zu beauftragen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eineVertragsstrafe vereinbart, deren Höhe der Auftragnehmer nach billigem Ermessenbestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

 

3.2.9 Beigestellte Waren, Produkte undMaterialien
Stellt der Kunde Waren bei (z. B. Sampling-Produkte, Give-aways, Möbel,Werbemittel), liefert er diese vollständig, mängelfrei, verkehrsfähig undrechtzeitig an den vereinbarten Ort. Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.

Für Verkehrsfähigkeit, Kennzeichnung undProduktsicherheit der beigestellten Waren ist ausschließlich der Kundeverantwortlich; er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritterfrei.

Für üblichen Schwund und Bruch beiTransport, Lagerung und Ausgabe haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit. Über die Rückführung, Einlagerung oder Entsorgung nichtverbrauchter Ware entscheidet der Kunde; entstehende Kosten trägt er.

 

3.2.10 Überlassenes Equipment
Vom Auftragnehmer gestelltes oder für den Kunden angemietetes Equipment bleibtEigentum des Auftragnehmers bzw. des Vermieters. Für Beschädigung, Verlust oderDiebstahl während des Zeitraums, in dem der Kunde oder von ihm beauftragteDritte die Verfügungsgewalt haben, haftet der Kunde zum Wiederbeschaffungswert.

 

3.2.11 Abnahme, Mängelrüge und Dokumentation
Erkennbare Mängel der Durchführung sind vom Kunden oder dessen Vertreterunverzüglich vor Ort gegenüber der Projektleitung des Auftragnehmers inTextform zu rügen, damit eine Nachbesserung während der Durchführung möglichist. Unterbleibt die Rüge, sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängelausgeschlossen. Ist der Kunde vor Ort nicht vertreten, gilt die Leistung mitAbschluss des jeweiligen Durchführungstags als abgenommen.

3.2.12 Aufnahmen und Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung Foto- undFilmaufnahmen anzufertigen und diese gemäß Ziffer 4.4.2 zu Referenzzwecken zunutzen. Für Einwilligungen abgebildeter Personen aus dem Verantwortungsbereichdes Kunden ist der Kunde verantwortlich.

 

3.2.13 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. EineVeranstalterhaftpflicht-, Ausstellungs- oder Ausfallversicherung wird nur nachgesonderter Vereinbarung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Soweit derKunde Veranstalter im Rechtssinne ist, obliegt ihm der Abschluss dererforderlichen Versicherungen.

 

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

4.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen desAuftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarungzwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

 

4.1.a Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Aufträgen im Bereich Live Marketing istder Auftragnehmer berechtigt, Teilzahlungen zu verlangen. Soweit im Angebotbzw. Kostenvoranschlag keine abweichende Zahlungsregelung ausgewiesen ist, giltfolgender Zahlungsplan: 50 % bei Auftragserteilung, 40 % spätestens 14 Tage vordem ersten Durchführungstag, der Restbetrag nach Leistungserbringung. DerAuftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen,bevor die jeweils fällige Teilzahlung eingegangen ist. Unabhängig vomvereinbarten Zahlungsplan ist der Auftragnehmer berechtigt, die Beauftragungvon Fremdleistungen von einer vorherigen Zahlung oder Sicherheitsleistung inHöhe der jeweiligen Fremdkosten abhängig zu machen.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden nach Aufwand oder gemäß denim Angebot ausgewiesenen Pauschalen abgerechnet.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmerberechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale nach § 288Abs. 5 BGB zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleichzurückzuhalten.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrechtsteht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

4.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde,wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist imSinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderungfestgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eineabweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden indiesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieserFrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, giltdas Werk als abgenommen.

 

4.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keineMängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer.Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr;diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, groberFahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durchden Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern imRahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzlicheMängelgewährleistung unberührt.

 

4.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung undErwähnungsrecht

4.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden –nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an denentsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nichtübertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglichvereinbart werden.

 

4.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbartwurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, dasProjekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessenerWeise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazuberechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allenerstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheberhinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

4.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnisgelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich,Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder,Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkteund solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/odersonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihmverbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. DerAuftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichenAngestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern,Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichnetenGeschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlichunbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

4.6 Haftung/Freistellung

4.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedemRechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beivorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichtsanderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach demProdukthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentlicheVertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftetwird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag demAuftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt,deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erstermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. ImÜbrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. VorstehendeHaftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmersfür seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

4.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer vonjeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund vonVerstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemachtwerden.

 

4.7 Schlussbestimmungen

4.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und denKunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

4.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen istoder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren dieParteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtlicheStreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsständebleiben hiervon unberührt.

 

4.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt,diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in derRechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oderUnternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten derÄnderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalbder in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmungzur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht inKraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zumZeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. DieBenachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Fristund die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.